WAS IST MBE?
Die „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ ist das Nachfolgeprogramm der in den 1970er Jahren eingerichteten Bundesprogramme „Soziale Beratung und Betreuung von Aussiedlern“ und „Ausländersozialberatung“. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 erfuhren die durch den Bund geförderten Integrationsangebote mit der Einführung der „Migrationserstberatung“, seit 2009 „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE), eine Neuausrichtung, deren Grundlage die „Neukonzeption der Migrationsberatung“ ist. Rechtsgrundlage sind die „Förderrichtlinien zur Durchführung einer MBE“ in der letzten Fassung vom 27.06.2023.
Förderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Stand 12.06.2023
ZIELGRUPPE
Gemäß der Förderrichtlinien richtet sich das Beratungsangebot der MBE grundsätzlich an erwachsene Zuwanderer*innen über 27 Jahre mit einem dauerhaften Aufenthalt, darunter auch Spätaussiedler*innen und EU-Bürger*innen. Seit dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 gehören darüber hinaus alle Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive, vom Datum ihrer Einreise und ihrem Herkunftsland, zur Zielgruppe der MBE.
Der Beratungszugang ist in diesem Zusammenhang auch für Personen mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“) sowie für Personen mit Duldung, die Aussicht auf diese Aufenthaltserlaubnis haben, möglich. Für die Beratung jüngerer Zuwanderer*innen sind die Jugendmigrationsdienste (JMD) vorgesehen.
Im Sinne der Förderrichtlinien sollen prioritär Neuzuwanderte bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels beraten werden. Die MBE steht darüber hinaus aber im Rahmen der nachholenden Integration auch bereits länger in Deutschland lebenden Zuwanderer*innen offen, die einen Integrationsbedarf aufweisen, der mit dem Neuzuwanderter vergleichbar ist.
AUFGABEN
Die MBE soll Zuwanderer*innen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration in der Bundesrepublik Deutschland unterstützen. Ihr Integrationsprozess soll gezielt initiiert, gesteuert und begleitet werden. Zudem soll die MBE einen qualitativen Beitrag dazu leisten, Zuwanderer*innen zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen und die Heranführung und Weiterleitung der Menschen an Regeldienste zu fördern.
Wichtigste Aufgabe der MBE-Berater*innen ist dabei die bedarfsorientierte Einzelfallberatung mittels Case Management bzw. einer sozialpädagogischen Begleitung. Hinzu kommt die sozialpädagogische Betreuung von Integrationskursteilnehmenden. Deshalb stellen MBE-Mitarbeiter*innen sich und ihr Beratungsangebot in den Integrationskursen vor. Viele bieten zudem regelmäßige Sprechstunden in den Räumen der Integrationskursträger an.
Seit dem 01.07.2016 gehört auch die soziale Gruppenarbeit zur zielgruppenspezifischen Weitergabe von Informationen und zur Förderung der Teilhabe zu den Schwerpunkten der MBE. In diesem Rahmen veranstalten viele Beratungseinrichtungen Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen, Exkursionen und andere Gruppenangebote. Die Förderung dieser Angebote, sowie des Dolmetschens im Rahmen der Migrationsberatung, der Supervisionen für die Beratenden und der digitalen Unterstützungsleistungen erfolgen auf einen gesonderten Antrag („sonstige Maßnahmen“).
Sehr wichtig ist auch, dass die MBE vor Ort mit relevanten Akteuren (Integrationskursträger, Jobcenter, Ausländerbehörden, andere Träger aus dem Bereich Migration etc.) vernetzt ist. Die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken gehört zu den Pflichtaufgaben der MBE; oft ist die MBE der Initiator und das Zugpferd dieser Netzwerke.
Zudem soll die MBE Prozesse der interkulturellen Öffnung der Regeldienste anstoßen. Weitere Aufgaben bestehen in der aktiven Öffentlichkeitsarbeit.
Kompass für den Alltag in Deutschland
Migrationsberatung für erwachsene
Zugewanderte (MBE)
Immer mehr Menschen wandern in die Bundesrepublik Deutschland ein und beginnen hier ein neues Leben. Nach Erhalt ihres Aufenthaltstitels stehen sie oft vor grundlegenden Fragen zur persönlichen Zukunft:
Kann ich mit meiner Ausbildung in Deutschland arbeiten? Welche Rechte und Pflichten
habe ich? Wie bewältige ich den Alltag? Um diese Einwanderinnen und Einwanderer zu unterstützen, bieten bundesweit etwa 600 Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege die „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) ab 27 Jahre an. Die Beratung leistet einen wichtigen Beitrag für ihre ökonomische, soziale, kulturelle und politische Teilhabe.
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Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.
Bahnhofstraße 1
99974 Mühlhausen
Ansprechpartnerin: Dr. Monika Werner und Irina Günther
Tel.: 03601 40 30 70 Fax: 03601 40 30 79
E-Mail: werner[at]bwtw.de
Sprechstunden:
Donnerstag 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
MBE Beratungsstelle, Humboldtstraße 95, 99867 Gotha
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